AGB

Das Veranstaltungsgelände ist ein Privatgelände. Nutzerin ist die Casius Event & Konzert GmbH. Diese übt das Hausrecht aus.

Hausrecht

Das durch die Casius Event & Konzert GmbH beauftragte Personal und der Haussicherheitsdienst übt das Hausrecht gegenüber BesucherInnen und allen Dritten aus. Dessen Anordnungen sind unbedingt Folge zu leisten. Ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Mietsache ist zu gewähren. Gleiches gilt für die Anordnung der Sicherheitsbehörden wie Feuerwehr und Ordnungsamt.

Eintrittskarte / Ausweis

BesucherInnen dürfen die Veranstaltungshalle nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen gültigen Presse- Ausweis oder eine andere Legitimation des Veranstalters / der Veranstalterin, um sich auf dem Gelände aufhalten zu dürfen. Ein Aufenthalt ist nur anhand des auf der Eintrittskarte angegebenen Datums und ab der angegebenen Einlasszeit gestattet. Das Verlassen des Geländes während einer Veranstaltung ist möglich, je nach Besucherandrang kann sich der Wiedereinlass verzögern und ist nur mit entsprechendem Merkmal (zB Eintrittsband oder Stempel) möglich. AusstellerInnen dürfen nur unter Aufsicht des Personals das Veranstaltungsgelände betreten. Übernachtung im Gelände ist verboten. Sollte eine Veranstaltungs coronabedingt abgesagt werden, ist die Ticketrückgabe bis zu 4 Wochen nach dem Veranstaltungstermin möglich.

Kinder/Jugendliche

Für Konzerte der Casius Event & Konzert GmbH ist Kindern unter 6 Jahren der Zutritt nicht gestattet. Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Ob Jugendliche ab 14 oder 16 Jahren alleine eine Veranstaltung besuchen dürfen, ist der entsprechenden Veranstaltung auf unserer Website oder der des jeweiligen Konzertveranstalters zu entnehmen oder telefonisch zu erfragen. Dementsprechend muss ggf. eine erziehungsbeauftragte Person von den Eltern/Erziehungsberechtigten bestimmt werden, die die Aufsicht für das Kind/die Kinder übernimmt.

Veranstaltungsbesuch

Die für BesucherInnen freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Mutwillige Zerstörungen von Eigentum werden geahndet. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von BesucherInnen nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Die VeranstaltungsbesucherInnen haben mit Ende der öffentlichen Veranstaltung das Veranstaltungsgelände zu verlassen.

Presse, Foto, Audio, Video

Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen, Filmen sowie Tonaufnahmen sind innerhalb des Veranstaltungsgeländes nur zugelassenen Unternehmen/Personen gestattet. Eine Foto- und/oder Drehgenehmigung kann beim dem*der jeweiligen Veranstalter*in beantragt werden.

Verbotene Gegenstände

Verboten ist das Mitbringen von Waffen aller Art, u.a. gemäß Waffengesetz sowie Wurfgeschosse, aber auch Gegenstände, die als solche genutzt werden können und/oder ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet sind.

Darüber hinaus ist verboten: Drogen aller Art gemäß BtMG, Laserpointer, Gassprühdosen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände, brandförderndes und/oder brandlasterhöhendes Material, Konfetti sowie Fremdgetränke, außer dies wird im Rahmen einer Veranstaltung explizit genehmigt.

Rauchverbot

In der gesamten Veranstaltungshalle besteht Rauchverbot. Ausnahmen gelten auf dem Außengelände.

Verbot von Tieren

Das Mitbringen von Haustieren sowie anderen Tieren ist strengstens untersagt.

Einlasskontrolle

Die Casius Event & Konzert GmbH hat das Recht von Personen mitgeführte Behältnisse (z.B. Taschen) zu kontrollieren. Der Einlass kann verwehrt werden, falls die Person in negativer Art und Weise auffällig wird und einen erhöhten Risikofaktor für den Geschäftsbetrieb aufweist. Dazu können beispielsweise u.a. folgende Personen gezählt werden: stark alkoholisierte Personen; Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen sowie Personen, die bereits Hausverbot haben.

Zuwiderhandlungen

Die Casius Event & Konzert GmbH hat das Recht, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei störendem Verhalten, die betreffenden Personen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und ihre Veranstaltungsausweise entschädigungsfrei einzuziehen sowie Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr der EigentümerInnen abschleppen zu lassen.

Diebstahl

Bei Diebstahl auf dem Veranstaltungsgelände wird die jeweilige Person vom Gelände verwiesen. Es ergeht eine polizeiliche Anzeige. Die
Casius Event & Konzert GmbH behält sich jedoch vor, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die jeweilige Person bis zur Feststellung der Personalien durch die Polizei auf dem Veranstaltungsgelände festzuhalten.

Überfüllung

Bei übermäßig starkem Publikumsandrang wird der Einlass rechtzeitig vor Überfüllung der Räumlichkeiten gestoppt.

Feueralarm

Im Falle eines Feueralarms haben alle Personen die Halle unverzüglich zu verlassen. Dies gilt auch an den Auf- und Abbautagen.

Noträumung

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der Casius Event & Konzert GmbH angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen und sollen sich zu den jeweiligen Sammelplätzen im Freien begeben.

Garderobe und Kleiderordnung

Die Casius Event & Konzert GmbH behält sich u.a. vor, Personen den Eintritt zu verweigern, die mit offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober Kleidung und Einstellung die Veranstaltungshalle betreten wollen. Eine Rückgabe und/oder Erstattung der Eintrittskarte/des Tickets ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Abgabe von Jacken und Mänteln an unserer Garderobe ist möglich, wir haften jedoch nicht für Inhalte wie z.B. Handys, Portemonnaies oder Schlüssel. Für jede Jacke oder jeden Mantel, der an der Garderobe abgegeben wird, berechnen wir 1,50 EUR. Nur mit der dafür erhaltenen Garderobenmarke wird das Kleidungsstück wieder ausgegeben.